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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Gegenstand des Unternehmens sind die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem.§ 33 i.V. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tägigkeiten i.S.v. § 57 Abs.4 NR. 1 StberG. wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Steuerberatungsunternehmen - nicht jedoch an Steuerberatungsgesellschaften mbH oder AG - zu beteiligen, soweit dies vom Steuerberatungsgesetz gedeckt ist.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Feinschmeckerbistro und Metzgerei Hubertus Schmidt, Mainz - metzgerei feinschmeckerbistro schmidt mainz am kaufhof, Feinschmeckerbistro und Metzgerei Hubertus Schmidt, Mainz - metzgerei feinschmeckerbistro schmidt mainz am kaufhof
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zuletzt aktualisiert am 04. Mai 2022